Die Verfolgung durch die Austrofaschistischen führte zu zahlreichen Inhaftierungen, wovon am 16. März im Landesgericht Wien 28 Personen wegen Hochverrat angeklagt wurden. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Streuzetteln forderte die Freilassung der Genoss_innen.
Für die beiden Hauptangeklagten Karl Hans Sailer und Maria Emhart beantragte die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe. Neben Franz Rauscher und Roman Felleis zählten aber auch Franz Jonas, Bruno Kreisky, Stefan Wirlandner, Anton Proksch, Franz Honner und Otto Probst zu den Angeklagten.  
Ein weitreichendes internationales Interesse führte dazu, dass die vom Regime Dollfuß-Schuschnigg ansonsten in aller Stille agierende Justiz sich einem gewissen Maß an Transparenz nicht entziehen konnte und die Strafen dadurch deutlich „milder“ ausfielen als zu erwarten gewesen war. Karl Hans Sailer und Maria Emhart erhielten Strafen von 20 und 18 Monaten. Franz Jonas wurde freigesprochen und Bruno Kreisky zu 12 Monaten Haft verurteilt.
Im Rahmen der Juli-Amnestie wurden die Inhaftierten, die allerdings bereits zuvor Monate in Untersuchungshaft verbracht waren, begnadigt.

Literatur:

  •  Otto Leichter u. Oscar Pollak, Revolutionäre Sozialisten vor Gericht. Der große Sozialistenprozeß vor dem Wiener Landesgericht. Kovanda, Brünn 1936 (illegale Flugschrift der Revolutionären Sozialisten, VGA Signatur 36-1)
  • Manfred Marschalek, Der Wiener Sozialistenprozess 1936, in: Karl R. Stadler (Hrsg.), Sozialistenprozesse. Politische Justiz in Österreich 1870–1936, Wien 1986, S. 429–490
  • Manfred Scheuch, Der Weg zum Heldenplatz. Eine Geschichte der österreichischen Diktatur 1933-1938, Wien 2005
  • llegale Flugschriften im Ständestaat. 1934-1938, VGA Dokumentation 4/2002.
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